Zum Inhalt springen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Smoke and Luck GmbH – Marketing & Vertrieb Stand: Juli 2026 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind nicht für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern bestimmt. § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Smoke and Luck GmbH (nachfolgend „Agentur") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") im Bereich Marketing-, Beratungs- und Werbedienstleistungen. Die Agentur ist auf die Kfz-Branche spezialisiert, erbringt ihre Leistungen jedoch ausdrücklich auch für Kunden aus allen anderen Branchen. (2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB – dazu zählen insbesondere Einzelunternehmer, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften – sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. (3) Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass die Agentur in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. § 2 Anbieter und Vertragspartner Vertragspartner des Kunden ist: Smoke and Luck GmbH Thalfinger Straße 6, 89275 Elchingen Vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Brinke Registergericht: Amtsgericht Memmingen, HRB 21888 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE458503905 E-Mail: marketing@smokeandluck.de · Telefon: +49 7308 4092127
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen (1) Die Agentur erbringt Marketing- und Werbedienstleistungen mit Schwerpunkt auf der Automobil-, Werkstatt-, Karosserie-, Lackier- und PDR-Branche, erbringt diese jedoch auch für Kunden aus allen anderen Branchen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Auftragsformular. Die Leistungen können insbesondere umfassen: - Marketing-Beratung und Strategieentwicklung, Marketing-Audits sowie Vertriebsunterstützung (z. B. Agenturvertrieb / Aufbau von Empfehlungs- und Partnernetzwerken); - Konzeption, Erstellung und Betreuung von Social-Media-Auftritten sowie Erstellung von Content (Texte, Grafiken, Foto- und Videomaterial); - Planung, Einrichtung, Schaltung und Betreuung von Werbeanzeigen auf Drittplattformen, insbesondere Google Ads und Meta Ads (Facebook/Instagram); - Betrieb von Kampagnenplattformen der Agentur, über die Werbemaßnahmen für mehrere Kunden gebündelt ausgesteuert werden, einschließlich der Bereitstellung kundenspezifischer Landingpages; - Konzeption und Betrieb von Kampagnen zur Personalgewinnung sowie Bereitstellung der zugehörigen Bewerbungsstrecken; - Bereitstellung von Online-Strecken zur Erfassung und Weiterleitung von Kundenanfragen und Schadenmeldungen; - E-Mail- und Newsletter-Marketing sowie Maßnahmen zur Kundenreaktivierung; - Konzeption, Gestaltung, Erstellung, Pflege und Betreuung von Websites und Landingpages; - Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Erstellung von Website- und Blog-Inhalten; - Begleitung und Umsetzung von BAFA-geförderten Beratungsleistungen (siehe § 7). (2) Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewähr für bestimmte Reichweiten, Klick-, Anfrage-, Bewerbungs-, Umsatz- oder Verkaufszahlen, Suchmaschinen-Platzierungen oder andere von Dritten (z. B. Plattformbetreibern, Suchmaschinen, Nutzern, Bewerbern) abhängige Ergebnisse. (3) Die Agentur ist berechtigt, den Leistungsumfang im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen auszugestalten, soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben gemacht hat. Mehrleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet. § 4 Angebote und Vertragsschluss (1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten. (2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die Auftragsbestätigung bzw. das angenommene Angebot der Agentur. (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. § 5 Leistungserbringung und Einsatz Dritter (1) Die Agentur ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte erbringen zu lassen. Die Agentur bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden. (2) Die Agentur bestimmt Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen eigenverantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. (3) Soweit für die Leistungserbringung Konten, Zugänge oder Software von Drittanbietern (z. B. Werbekonten, Social-Media-Profile, Analyse- und E-Mail-Tools) erforderlich sind, gelten zusätzlich deren jeweilige Nutzungsbedingungen und Richtlinien. Die Agentur hat auf Inhalt, Verfügbarkeit und Änderungen dieser Dienste keinen Einfluss. § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Materialien (z. B. Logos, Bilder, Texte, Vorher-/Nachher-Aufnahmen) sowie Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. (2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungskompetenz und sorgt für eine zeitnahe Rückmeldung, Freigabe und Abnahme von Entwürfen, Inhalten und Kampagnen. (3) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen der Agentur überlassenen Materialien über die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte) verfügt, und dass deren Verwendung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Kunde stellt die Agentur insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit die Inanspruchnahme auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruht. (4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände und Kosten, die der Agentur hierdurch entstehen (z. B. durch Leerlauf, erneute Bearbeitung oder verschobene Termine), trägt der Kunde. (5) Richtet die Agentur für den Kunden ein Tracking- bzw. Messsystem (z. B. zur Erfolgs- und ROI-Messung von Kampagnen) ein, ist der Kunde verpflichtet, die außerhalb der digitalen Kanäle erzielten Ergebnisse (sogenannte Offline-Events, z. B. Anrufe, Termine, Vor-Ort-Besuche, erstellte Angebote, abgeschlossene Aufträge und Umsätze) fortlaufend, zeitnah und vollständig in die von der Agentur bereitgestellte Liste bzw. das bereitgestellte System einzutragen. Diese Angaben sind Grundlage der Auswertung. Trägt der Kunde die Offline-Events nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ein, kann die Agentur die Aussagekraft der Auswertung und des ermittelten Return on Investment (ROI) nicht gewährleisten; hierfür übernimmt die Agentur keine Haftung. § 7 Besondere Bestimmungen für BAFA-geförderte Leistungen (1) Soweit Leistungen der Agentur im Rahmen einer öffentlichen Förderung (insbesondere des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) erbracht werden, gelten ergänzend die jeweils gültigen Förderbedingungen, Richtlinien und Merkblätter der Förderstelle. Diese gehen bei Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vor. (2) Die Beantragung der Förderung sowie die Erfüllung der Fördervoraussetzungen obliegen dem Kunden. Die Agentur unterstützt den Kunden im vereinbarten Umfang, schuldet jedoch nicht die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Eine Gewähr für die Förderfähigkeit der Leistungen oder für eine bestimmte Förderhöhe wird nicht übernommen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, alle förderrechtlich erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, die erforderlichen Nachweise (z. B. Verwendungsnachweis, Beratungsbericht) fristgerecht einzureichen und die Mittelverwendung gegenüber der Förderstelle zu vertreten. (4) Die vereinbarte Vergütung der Agentur ist unabhängig von der Bewilligung oder Auszahlung der Förderung in voller Höhe geschuldet und fällig. Wird eine Förderung ganz oder teilweise nicht bewilligt, gekürzt, zurückgefordert oder widerrufen, berührt dies die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der Agentur nicht. Das Risiko einer Rückforderung von Fördermitteln trägt der Kunde. (5) Vereinbarungen, die ausschließlich der Erlangung einer Förderung dienen und nicht der tatsächlichen Vertragslage entsprechen (Scheingeschäfte), werden nicht getroffen. § 8 Rechtstexte und Tools Dritter (z. B. eRecht24) (1) Nimmt der Kunde über die Agentur Lizenzen, Slots oder Zugänge zu Rechtstext-Diensten Dritter (insbesondere eRecht24) in sein Paket auf, so dienen diese der Erstellung von Rechtstexten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) mittels der Generatoren des jeweiligen Anbieters. (2) Soweit die Agentur solche Rechtstexte für den Kunden über den Generator des Anbieters erstellt bzw. einrichtet („durchklickt"), erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben. Die Agentur erbringt hierbei keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung der Inhalte. (3) Eine Haftung der Agentur für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf diese Weise erstellten Rechtstexte sowie für hieraus resultierende Ansprüche Dritter (z. B. Abmahnungen) ist ausgeschlossen. Ergänzend gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. (4) Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass eine rechtssichere Prüfung und individuelle Gestaltung von Rechtstexten nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen kann. Die Einholung anwaltlicher Beratung obliegt dem Kunden. (5) Auf den von der Agentur betriebenen Landingpages weist die Agentur auf die dort geltenden Rechtstexte hin. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Erreichbarkeit der Rechtstexte des Kunden, insbesondere auf dessen eigenen Domains und Online-Auftritten, ist der Kunde verantwortlich. § 9 Werbeschaltungen, Mediabudget und Plattformen Dritter (1) Bei der Schaltung bezahlter Werbung auf Drittplattformen (insbesondere Google Ads und Meta Ads) ist das hierfür eingesetzte Mediabudget vom Kunden zu tragen. Das Mediabudget ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht in der Vergütung der Agentur enthalten und wird gesondert ausgewiesen. (2) Das Mediabudget wird, soweit nicht der Kunde ein eigenes Werbekonto mit eigener Zahlungsmethode bereitstellt, von der Agentur im Voraus angefordert oder dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Werbung über das verfügbare bzw. bereitgestellte Budget hinaus zu schalten oder Budget vorzufinanzieren. (3) Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Freigabe-, Abrechnungs- und Auslieferungssysteme der Plattformbetreiber, auf deren Richtlinien, Preisbildung (z. B. Auktionsmechanismen) oder auf die Sperrung bzw. Ablehnung von Anzeigen oder Konten. Hierdurch verursachte Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Agentur. (4) Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Werbeaussagen verantwortlich. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. § 10 Werbekonten, Domains und Tracking-Infrastruktur (1) Die Agentur stellt für die Erbringung ihrer Leistungen eine eigene Infrastruktur bereit. Hierzu zählen insbesondere das Business-Portfolio und die Werbekonten der Agentur, von der Agentur registrierte Domains und Subdomains, die darauf betriebenen Landingpages und Formulare, die von der Agentur eingesetzten Systeme zur Erfassung und Verwaltung eingehender Kontakte sowie die eingesetzten Mess- und Trackingtechnologien (z. B. Pixel, serverseitige Schnittstellen, Konversionsdefinitionen, Zielgruppen). (2) Diese Infrastruktur verbleibt in vollem Umfang bei der Agentur. Der Kunde erwirbt hieran keine Rechte. Ein Anspruch auf Übertragung, Herausgabe, Zugang oder Weiternutzung nach Vertragsende besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. (3) Kampagnen können nach Vereinbarung auch ganz oder teilweise über ein Werbekonto, eine Domain oder eine Messtechnologie des Kunden ausgeführt werden. In diesem Fall verbleiben die dort anfallenden Daten beim Kunden; die Agentur handelt insoweit auf dessen Weisung. (4) Betreibt die Agentur eine Landingpage unter einer Domain des Kunden, bleibt die Domain beim Kunden. Gestaltung, technische Umsetzung und die verwendeten wiederverwendbaren Bausteine bleiben Arbeitsergebnis der Agentur im Sinne des § 18. Nach Vertragsende ist die Agentur berechtigt, die von ihr betriebene Seite abzuschalten; ein Anspruch des Kunden auf Fortbestand, Übergabe des Seitenaufbaus oder Weiternutzung besteht nicht. (5) Die Agentur ist berechtigt, die von ihr betriebenen Domains und Kampagnenplattformen auch für Werbemaßnahmen anderer Kunden zu nutzen. § 11 Nutzung der Profile und Konten des Kunden (1) Für die Ausspielung von Werbeanzeigen über die Facebook-Seite, das Instagram-Profil oder vergleichbare Auftritte des Kunden räumt der Kunde der Agentur für die Vertragslaufzeit den erforderlichen Partner- bzw. Verwaltungszugriff ein und erhält diesen aufrecht. (2) Der Kunde stellt sicher, dass die erteilten Zugriffe während der Vertragslaufzeit nicht ohne vorherige Ankündigung entzogen oder eingeschränkt werden und nicht durch Änderungen an Konten, Rollen oder Berechtigungen unwirksam werden. (3) Wird der Zugriff entzogen, eingeschränkt oder unwirksam, ruht die Leistungspflicht der Agentur für die Dauer der Beeinträchtigung. Die vereinbarte Vergütung bleibt für diesen Zeitraum geschuldet. Bereits eingesetztes Mediabudget wird nicht erstattet. Die Agentur wird den Kunden auf die Beeinträchtigung hinweisen. (4) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Profile und Konten und für deren Inhalte verantwortlich. Für Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenverluste oder Löschungen durch den Plattformbetreiber haftet die Agentur nicht. (5) Soweit vereinbart, verbindet die Agentur die Facebook-Seiten, Instagram-Profile, WhatsApp-Business-Konten, Werbekonten und Business-Manager-Konten des Kunden über ihre eigene Anwendung auf der Meta-Entwicklerplattform („Meta for Developers") mit ihren Systemen. Der Kunde autorisiert die Agentur hierzu über das Berechtigungsverfahren von Meta und hält die Autorisierung während der Vertragslaufzeit aufrecht. (6) Auf Grundlage dieser Verbindung ist die Agentur berechtigt, im vereinbarten Umfang Werbeanzeigen zu erstellen, zu verwalten und auszuwerten, über Werbeanzeigen eingehende Kontaktanfragen (Lead Ads) zu erfassen und weiterzuleiten, Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen sowie die Kommunikation über Instagram, den Facebook-Seiten-Posteingang und WhatsApp im Namen des Kunden zu führen. Der Kunde bleibt Inhaber der Konten und Verantwortlicher für die dort verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Kontakte. (7) Soweit die Agentur die Konten des Kunden in dessen Auftrag verwaltet, verarbeitet sie personenbezogene Daten weisungsgebunden; es gilt § 20 Abs. 2 (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen für die Verarbeitung der Daten seiner Kontakte verfügt, und beachtet die Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Meta. § 12 Daten aus Werbemaßnahmen und Datenhoheit (1) Daten, die im Rahmen der Kampagnensteuerung in der Infrastruktur der Agentur anfallen – insbesondere Reichweiten-, Interaktions-, Nutzungs- und Konversionsdaten sowie daraus gebildete Zielgruppen und statistische Zwillingszielgruppen – werden von der Agentur in eigener Verantwortung und in ihren eigenen Konten verarbeitet. (2) Diese Daten sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Export, Zugang oder Übertragung besteht nicht. (3) Die Agentur ist berechtigt, die in Absatz 1 genannten Daten auch zur Optimierung von Kampagnen anderer Kunden sowie zu eigenen Zwecken zu verwenden, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. (4) Auf Wunsch des Kunden kann eine eigene Datenhaltung vereinbart werden, bei der Werbekonto, Messtechnologien und die daraus resultierenden Daten beim Kunden liegen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Textform und wird gesondert vergütet. (5) Von den Absätzen 1 bis 3 nicht erfasst sind die Kontaktdaten, die der Kunde über die von der Agentur betriebenen Formulare erhält. Diese werden dem Kunden zur eigenen Verwendung übermittelt; § 13 gilt. § 13 Kontaktanfragen, Bewerbungen und Weiterleitung (1) Über die von der Agentur betriebenen Landingpages eingehende Kontaktanfragen, Bewerbungen und Meldungen werden dem Kunden über das von der Agentur bereitgestellte System übermittelt. (2) Die Agentur schuldet die technische Bereitstellung, die Erfassung und die Weiterleitung. Eine bestimmte Anzahl, Qualität, Erreichbarkeit, Eignung oder Abschlusswahrscheinlichkeit der eingehenden Kontakte wird nicht geschuldet. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend. Eine Erstattung oder Minderung wegen einzelner nicht erreichbarer, unvollständiger oder nicht passender Kontakte findet nicht statt. (3) Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Kontakte zeitnah zu bearbeiten und hierfür eine zuverlässig erreichbare Empfangsadresse zu benennen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine zeitnahe Bearbeitung, hat die Agentur hierfür nicht einzustehen; Auswirkungen auf Auswertung und Erfolgsmessung gehen zulasten des Kunden. (4) Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung ist der Kunde für die weitere Verarbeitung der Daten datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet, die betroffenen Personen über die weitere Verarbeitung zu informieren, geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen sowie Löschfristen und Betroffenenrechte zu beachten. (5) Bei Bewerbungen bleibt der Kunde alleiniger Arbeitgeber und führt das Bewerbungsverfahren eigenverantwortlich durch. Die Agentur erbringt keine Arbeitsvermittlung und schuldet weder die Besetzung von Stellen noch die Eignung einzelner Bewerber. Die Einhaltung arbeits- und gleichbehandlungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, obliegt dem Kunden. (6) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gemachten Angaben zu Stellen, Leistungen, Konditionen und Verfügbarkeiten zutreffend und aktuell sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit. § 14 Schadenmeldungen (1) Soweit die Agentur für den Kunden eine Online-Strecke zur Meldung von Fahrzeugschäden bereitstellt, beschränkt sich ihre Leistung auf die technische Bereitstellung, die Gestaltung, die Erfassung und die Weiterleitung der Meldung an den Kunden. (2) Die Agentur erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie berät weder den Kunden noch dessen Kunden zu Ansprüchen, Haftungsfragen, Versicherungsleistungen oder zur Schadenregulierung, nimmt keine Prüfung des Einzelfalls vor und gibt keine Empfehlungen zur Anspruchsdurchsetzung ab. (3) Die inhaltliche Bearbeitung der Meldung, die Kommunikation mit der betroffenen Person, die Kalkulation, die Beauftragung Dritter sowie die Abwicklung gegenüber Versicherern und sonstigen Beteiligten obliegen ausschließlich dem Kunden. (4) Der Kunde stellt sicher, dass eingehende Meldungen unverzüglich zur Kenntnis genommen und bearbeitet werden. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (5) Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den meldenden Personen gemachten Angaben. § 15 Termine und Fristen (1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Plan- und Richtwerte. (2) Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 6) voraus. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden oder durch höhere Gewalt (§ 24) verlängern Fristen entsprechend. § 16 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Bei laufenden Leistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Anzeigenbetreuung) wird die Vergütung als monatliche Pauschale, andernfalls nach Aufwand oder als Festpreis abgerechnet, wie im Einzelvertrag vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. (3) Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen (Retainer- bzw. Servicepakete) sowie sonstigen laufenden monatlichen Verpflichtungen erfolgt die Zahlung – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt der Agentur hierzu ein SEPA-Firmenlastschriftmandat (B2B) und stellt die erforderliche Deckung des angegebenen Kontos sicher. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriftkosten trägt der Kunde. (4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei der Agentur. (5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. (6) Bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen. Dies umfasst auch die vorübergehende Abschaltung von Landingpages und die Pausierung von Kampagnen. (7) Die monatlichen Vergütungen für laufende Leistungen passen sich einmal jährlich automatisch an die allgemeine Preisentwicklung an (Inflationsanpassung). Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand zwölf Monate zuvor; die erste Anpassung erfolgt frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn. Anstelle dieser Indexanpassung kann die Agentur dem Kunden spätestens sechs Wochen vor der jeweiligen Vertragsverlängerung eine individuelle Anpassung der Vergütung in Textform mitteilen. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist (§ 23) zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen; kündigt er nicht, gilt die individuelle Anpassung als vereinbart. Hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. § 17 Abnahme (1) Soweit die Agentur Werkleistungen mit abnahmefähigem Ergebnis schuldet, hat der Kunde diese unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. (2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung unter Angabe konkreter Mängel in Textform verweigert oder die Leistung produktiv nutzt bzw. veröffentlicht. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde bei Bereitstellung hingewiesen. § 18 Nutzungs- und Urheberrechte (1) An den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Texte, Grafiken, Layouts, Kampagnen, Werbemittel, Landingpages) stehen die Urheber- und Nutzungsrechte zunächst der Agentur zu. (2) Der Kunde erhält an den vertragsgegenständlichen, von ihm vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen das für den vereinbarten Zweck erforderliche, einfache, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit bzw. den Verwendungszweck beschränkte Nutzungsrecht. Eine Übertragung weitergehender, ausschließlicher oder zeitlich unbeschränkter Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und der vollständigen Bezahlung. (3) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. (4) Eine Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie deren Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. (5) An Ideen, Konzepten, Methoden, Know-how und wiederverwendbaren Bausteinen, die der Agentur bei der Leistungserbringung entstehen oder zugrunde liegen, verbleiben alle Rechte bei der Agentur. Die Agentur darf diese auch für andere Kunden verwenden. § 19 Vertraulichkeit (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. (2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. (3) Die Agentur darf zur Leistungserbringung eingesetzte Subunternehmer entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten. § 20 Datenschutz (1) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). (2) Die datenschutzrechtliche Rolle der Parteien richtet sich nach der jeweiligen Verarbeitung. Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; dieser geht diesen AGB vor. Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten in eigener Verantwortung – insbesondere im Rahmen des Betriebs eigener Domains, Werbekonten, Systeme und Messtechnologien – handelt sie insoweit als eigenständig Verantwortliche. (3) Werden dem Kunden über die von der Agentur betriebenen Formulare personenbezogene Daten übermittelt, ist der Kunde ab Erhalt eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. § 13 Abs. 4 gilt. (4) Kommen die Parteien für einzelne Verarbeitungen zu dem Ergebnis, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, schließen sie hierüber eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. (5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen (z. B. bei Newsletter-Versand), verantwortlich. § 21 Gewährleistung und Mängelrügen (1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den anerkannten Regeln ihres Fachs. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. (2) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung der Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung, in Textform und unter konkreter Beschreibung zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß; § 377 HGB bleibt unberührt. (3) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Nachfrist zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. (4) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben, auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Störungen bei Plattformen Dritter oder auf dem Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs beruhen (§ 3 Abs. 2). § 22 Haftung (1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. (2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge, mittelbare Schäden und Datenverluste, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt. (4) Soweit die Haftung der Agentur nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. (5) Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Inhalte sowie für Schäden aus dem Ausfall, der Sperrung oder Änderung von Diensten und Plattformen Dritter. § 23 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Einzelaufträge (z. B. ein konkretes Projekt) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. (2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuungs- oder Servicepakete) beginnen mit dem vereinbarten Datum und laufen für die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, beträgt die Erstlaufzeit zwölf Monate ab Vertragsbeginn. (3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät, wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt oder erforderliche Zugriffe nach § 11 dauerhaft entzieht. (5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. (6) Mit Beendigung des Vertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der von der Agentur bereitgestellten Landingpages, Formulare, Systeme und sonstigen Infrastruktur. Die Agentur ist berechtigt, die betreffenden Seiten abzuschalten, Weiterleitungen zu beenden und Zugänge zu deaktivieren. Bis zum Vertragsende eingegangene Kontaktdaten werden dem Kunden auf Anforderung einmalig in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt; die Anforderung ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur zur Löschung berechtigt. § 12 bleibt unberührt. § 24 Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Plattformen Dritter, Pandemien), befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich informieren und ihre Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. § 25 Referenznennung (1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden (Name und Logo) sowie die für ihn erbrachten Leistungen in anonymisierter oder offener Form als Referenz zu nennen und zu Eigenwerbungszwecken (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien) zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. (2) Der Kunde unterstützt die Agentur nach erfolgreicher Zusammenarbeit nach Möglichkeit bei der Erstellung einer Referenz. Er stellt der Agentur hierzu auf Anfrage nach Möglichkeit einen kurzen Erfahrungsbericht (Testimonial) über die Zusammenarbeit bereit – in Textform und, sofern für ihn ohne Weiteres möglich, ergänzend als kurze Bild- oder Videoaufnahme. Inhalt und Formulierung bestimmt der Kunde selbst; der Erfahrungsbericht gibt seine tatsächliche Einschätzung wieder. (3) Stellt der Kunde einen Erfahrungsbericht bereit, räumt er der Agentur das einfache Recht ein, diesen einschließlich Name und Logo des Kunden zu Werbezwecken (insbesondere auf der Website, in Präsentationen und in sozialen Medien) zu nutzen. Die Parteien stimmen den Wortlaut vor der Veröffentlichung ab. Der Kunde kann der weiteren Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. § 26 Schlussbestimmungen (1) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. (2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragen. (3) Die Agentur ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, insbesondere auf ein verbundenes Unternehmen, zu übertragen. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert und kann dem innerhalb von vier Wochen widersprechen. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. (5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Agentur (Elchingen). Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. (7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.