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Digitalisierung

KI-Verordnung und Schulungspflicht: So weist dein Kfz-Betrieb KI-Kompetenz nach

Wer im Büro ChatGPT nutzt, ist gemeint. Ein Zertifikat brauchst du nicht. Aber eine Seite Papier, die zeigt, was ihr gemacht habt.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck
9 Minuten Lesezeit
Kfz-Werkstatt im Gegenlicht

Kurz erklärt

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von jedem Kfz-Betrieb, der KI-Systeme beruflich nutzt, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz seines Personals. Seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 muss kein bestimmtes Niveau je Person garantiert werden. Eine Zertifizierungspflicht gibt es laut Bundesnetzagentur nicht. Empfohlen ist, Art, Umfang und Teilnehmende der Maßnahmen zu dokumentieren.

Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Kfz-Betriebe?

Kostenlose Vorlage

Für die Dokumentation gibt es unser KI-Kompetenz-Protokoll für Kfz-Betriebe als PDF: Werkzeuge, Regeln und Maßnahmen auf zwei Seiten.

Kurz gesagt: Es gibt eine Pflicht, etwas für die KI-Kompetenz im Team zu tun. Eine Pflicht zu einer bestimmten Schulung mit Zertifikat gibt es nicht. Das Wort Schulungspflicht ist deshalb ungenau, auch wenn es überall so heißt.

Die Grundlage ist Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, oft EU AI Act genannt. Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Im Juli 2026 wurde er durch die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI geändert, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 24. Juli 2026.

Die Grundlagen zu KI im Betrieb und die Reihenfolge für den Einstieg stehen im Ratgeber KI im Kfz-Betrieb: richtig anfangen. Hier geht es um die Frage, die viele Inhaber gerade umtreibt: Was muss ich konkret tun, und wie halte ich es fest?

Was Artikel 4 nach der Neufassung verlangt

In der neuen Fassung sagt Absatz 1 sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Das gilt auch für andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Dabei zählen Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird.

Der wichtigste neue Satz: Die Pflicht verlangt nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Du musst also etwas tun und es sinnvoll auf deinen Betrieb zuschneiden. Du musst nicht beweisen, dass jeder im Team ein bestimmtes Wissen hat.

Neu ist auch Absatz 2. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Anbieter und Betreiber dabei unterstützen, ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen. Die Kommission veröffentlicht dazu praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform.

  • Pflicht: Maßnahmen ergreifen, die KI-Kompetenz im Team fördern.
  • Zuschnitt: nach Vorwissen, Aufgabe und Einsatzzweck.
  • Keine Garantie für ein bestimmtes Niveau je Person.

Wer im Kfz-Betrieb betroffen ist

Betreiber im Sinne der KI-Verordnung ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, solange es nicht rein privat geschieht. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass das auch für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck gilt, etwa Chatbots, und zwar unabhängig von Branche und Betriebsgröße.

Im Kfz-Alltag heißt das: Sobald jemand im Büro ChatGPT, Claude, Gemini oder ein anderes KI-Werkzeug für die Arbeit nutzt, ist dein Betrieb gemeint. Das gilt auch, wenn der Serviceberater es nur für Kundenmails verwendet. Und es gilt für Werkzeuge mit eingebauter KI, etwa einen Telefonassistenten oder eine Software, die Schadenfotos vorsortiert.

Mitgemeint sind auch Leute, die nicht angestellt sind, aber in deinem Auftrag mit KI arbeiten. Die Bundesnetzagentur nennt Auftragnehmer und Dienstleister. Das kann der externe Bürodienst sein oder die Aushilfe, die Inserate für das Autohaus schreibt.

  • Freie Werkstatt mit KI-Werkzeug im Büro: betroffen.
  • Karosserie- und Lackierbetrieb mit KI-gestützter Annahme: betroffen.
  • Autohaus, das Fahrzeugbeschreibungen per KI schreibt: betroffen.
  • Sachverständigenbüro, das Diktate per KI ordnet: betroffen.

Welche Maßnahmen ein Kfz-Betrieb praktisch umsetzen kann

Die Form ist frei. Die Bundesnetzagentur nennt Selbstlernprogramme, Workshops und mehrstufige Fortbildungen, intern oder extern. Sie empfiehlt einen stufenweisen Aufbau: erst ein Grundverständnis von Daten und KI, dann vertiefte Kenntnisse, dann Training passend zur Rolle. Für einen inhabergeführten Kfz-Betrieb lässt sich das gut herunterbrechen.

  1. 1 · Bestandsaufnahme

    Welche KI-Werkzeuge nutzt ihr, wofür und wer? Frag ruhig offen nach. In vielen Betrieben nutzt jemand längst ein Werkzeug, von dem der Chef nichts weiß.

  2. 2 · Regeln für Kundendaten

    Was darf rein, was nicht? Namen, Kennzeichen, Telefonnummern, Versicherungsdaten und Fotos mit Personen gehören nicht in freie Werkzeuge. Anonyme Stichworte reichen für die meisten Texte. Eine halbe Seite genügt.

  3. 3 · Zuständigkeit festlegen

    Eine Person im Betrieb kümmert sich: hält die Liste aktuell, beantwortet Fragen, sorgt für die Einweisung neuer Leute. Im kleinen Betrieb ist das oft der Inhaber selbst.

  4. 4 · Grundeinweisung für alle

    Eine Stunde im Team: Was kann KI, wo liegt sie daneben, warum erfindet sie manchmal Dinge, welche Regeln gelten bei uns? Mit Datum und Teilnehmenden festgehalten.

  5. 5 · Einweisung nach Rolle

    Der Serviceberater lernt die Vorlagen für Kundenmails, der Verkäufer die Prüfung von Fahrzeugbeschreibungen, der Meister den Umgang mit Diagnose-Vorschlägen. Jeder lernt das, was er wirklich nutzt.

  6. 6 · Auffrischen

    Einmal im Jahr und bei jedem neuen Werkzeug: Liste prüfen, Regeln anpassen, Neue einweisen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt regelmäßige Auswertung und Auffrischung nach Bedarf.

Welche Anwendungen im Kfz-Betrieb typisch sind und wo dabei die Grenzen liegen, zeigt der Beitrag KI in Kfz-Werkstatt und Autohaus: 12 Beispiele. Er eignet sich auch als Gesprächsgrundlage für die Grundeinweisung.

So dokumentierst du den Nachweis der KI-Kompetenz

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen gut zu dokumentieren, damit du jederzeit zeigen kannst, dass du Artikel 4 erfüllst. Festhalten solltest du die Art der Maßnahme, den inhaltlichen und zeitlichen Umfang und wer teilgenommen hat. Ein einfaches Protokoll reicht dafür.

FeldBeispiel aus einem Kfz-Betrieb
DatumDatum der Einweisung
Art der MaßnahmeInterne Grundeinweisung KI im Büro
InhaltWas KI kann und nicht kann, Regeln für Kundendaten, Gegenlesen vor dem Versand
Umfang60 Minuten
TeilnehmendeNamen aus Büro, Annahme und Werkstatt
Durchgeführt vonInhaber oder externer Anbieter
Genutzte WerkzeugeListe der KI-Werkzeuge und ihr Zweck
Nächste PrüfungTermin in zwölf Monaten oder bei neuem Werkzeug
Muster für ein einfaches Protokoll zur KI-Kompetenz

Leg das Protokoll zusammen mit den Regeln zu Kundendaten und eventuellen Teilnahmebescheinigungen in einen Ordner. Digital oder auf Papier ist egal. Wichtig ist, dass du ihn findest, wenn jemand fragt.

Was nicht nötig ist

  • Kein Zertifikat: Laut Bundesnetzagentur sieht die KI-Verordnung keine Zertifizierungspflicht für Schulungen vor.
  • Keine bestimmte Form: intern, extern, Selbstlernen oder Workshop, alles ist möglich.
  • Keine Garantie: Seit der Neufassung musst du kein bestimmtes Kompetenzniveau je Person sicherstellen.
  • Kein teures Komplettpaket: Für einen Betrieb, der KI im Büro nutzt, reicht oft eine gut gemachte interne Einweisung.

Sei vorsichtig bei Angeboten, die mit einem Pflichtzertifikat werben. Eine externe Fortbildung kann sinnvoll sein, vor allem für die Person, die sich im Betrieb kümmert. Vorgeschrieben ist sie nicht.

Und wenn du gar nichts tust? Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann, besonders wenn dadurch ein Schaden entsteht. Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine KI-Antwort sagt einem Kunden etwas zu, das der Betrieb nicht halten kann. Dann ist die Frage, ob das Team wusste, dass es gegenlesen muss.

So machen wir es bei Smoke and Luck

Christoph Brinke hat den Kurs „EU AI Act Grundlagen“ bei der IMB.Berlin GmbH besucht. Die Teilnahmebescheinigung vom 23.09.2025 dient als Nachweis der KI-Kompetenz nach Artikel 4. Die IHK-Weiterbildung zum AI Practitioner ist abgeschlossen, die Zertifizierung läuft noch. Beides steht unter Zertifikate.

Bei uns gelten dieselben Regeln, die wir Betrieben empfehlen: eine Liste der Werkzeuge, keine Kundendaten in freie Werkzeuge, nichts geht ungelesen raus. Wie wir KI im Kfz-Betrieb sonst einsetzen, steht auf der Seite KI für Kfz-Betriebe.

Der AI-Ready-Check erfasst den Stand im Team

Im AI-Ready-Check schauen wir in 60 Minuten per Google Meet auf vier Bereiche: Abläufe, Daten, Technik und Team. Im Bereich Team geht es genau um die Fragen aus diesem Beitrag: Wer nutzt schon KI, wer entscheidet, wer kümmert sich, und wie gut ist das Team auf neue Werkzeuge vorbereitet?

Du bekommst einen Punktwert von 0 bis 100 in fünf Stufen und weißt danach, wo dein Betrieb steht. Das ersetzt keine Rechtsprüfung. Aber du siehst schwarz auf weiß, ob bei der KI-Kompetenz im Team Handlungsbedarf besteht. Wie der Check im Detail abläuft, steht im Artikel Der AI-Ready-Check: Ablauf und Ergebnis.

Quellen und Hinweis

Stand 11. Oktober 2026. Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex, Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz. Das ist keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall ist ein Anwalt zuständig.

Wie steht dein Team bei KI?

60 Minuten, vier Bereiche, ein Punktwert. Auch für die Frage der KI-Kompetenz.

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Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer, Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm. Er baut für Kfz-Betriebe Marketing, regionalen Vertrieb und Recruiting auf.

Antworten

Häufige Fragen zu Digitalisierung

Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Mitarbeiter?

Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Betrieben, die KI-Systeme beruflich nutzen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals. Eine bestimmte Schulung oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 muss kein bestimmtes Kompetenzniveau je Person garantiert werden.

Wie weise ich KI-Kompetenz im Betrieb nach?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren: Art der Maßnahme, inhaltlicher und zeitlicher Umfang und Teilnehmende. Für einen Kfz-Betrieb reicht ein einfaches Protokoll je Einweisung, dazu eine Liste der genutzten KI-Werkzeuge, Regeln für Kundendaten und eventuelle Teilnahmebescheinigungen in einem Ordner.

Gilt Artikel 4 auch, wenn wir nur ChatGPT im Büro nutzen?

Ja. Die Bundesnetzagentur bezieht KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck wie Chatbots ausdrücklich ein, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Wer ChatGPT oder ein ähnliches Werkzeug beruflich nutzt, ist Betreiber und sollte Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen und festhalten. Rein private Nutzung fällt nicht darunter.

Brauchen meine Mitarbeitenden ein KI-Zertifikat?

Nein. Laut Bundesnetzagentur sieht die KI-Verordnung keine Zertifizierungspflicht für Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vor. Maßnahmen können intern oder extern stattfinden, vom Selbstlernprogramm bis zur Fortbildung. Eine externe Bescheinigung kann für die verantwortliche Person im Betrieb sinnvoll sein, vorgeschrieben ist sie aber nicht.

Was passiert, wenn ein Betrieb keine Maßnahmen ergreift?

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten kann, besonders wenn dadurch ein Schaden entsteht. Für einen Kfz-Betrieb heißt das: Geht etwas schief, etwa eine falsche Zusage an einen Kunden, stellt sich die Frage nach Einweisung und Regeln. Im Einzelfall berät ein Anwalt.

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